Armseligkeiten: Chronologie eines Grundsicherungsantrags in Eckernförde

8:36 am

Eckernförde ist bei besser Betuchten Rentenempfänger ein beliebter Altersruhesitz. Einheimischen Neurentnern wie Bübi Gerdau steht derweil die Ostsee bis zum Hals. Er hat uns vor einigen Tagen die Fortsetzung seiner “Asonzial-Amtsstory” geschickt. Die veröffentlich wir natürlich gerne:

Chronologie eines Grundsicherungsantrages in Eckernförde:
Wie im vorigen Artikel (Hat Eckernförde ein Sozialamt oder ein Asozialamt) beschrieben, habe ich einen neuerlichen Antrag auf Grundsicherung gestellt…
Heute möchte ich den gesamten Vorgang einmal der Öffentlichkeit vorstellen:
Am 01.02.2009 bin ich mit einer Altersrente, nach 45 Arbeitsjahren auf dem Bau, in Höhe von 626,88 € abgespeist worden.
Da ich Fixkosten für Miete, Nebenkosten, Heizung und notwendige Versicherungen in Höhe von 314,07 € hatte, wollte ich zum 01.02.2009 Grundsicherung beantragen und hätte auch lt. Grundsicherungsamt einen Anspruch auf ca. 7 € im Monat gehabt! Und natürlich eine Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Daraufhin schlug mir die Sachbearbeiterin vom Grundsicherungsamt vor, doch lieber Mietzuschuss zu beantragen, denn nach Nachfrage bei ihrer Kollegin vom Wohngeldamt stünde mir ca. 50 € Mietzuschuss zu…. Dann könnte ich die Rundfunkgebühren von den 50 € bezahlen und hätte trotzdem ein paar Cent im Monat mehr.
Nun, sie füllte für mich den Antrag auf Mietzuschuss aus und gab ihn bei der Kollegin ab. Ich sollte nur noch eine Bescheinigung von meiner Vermieterin nachreichen.
(Ich bewohne seit 1987 ein Zimmer mit Küche und Bad bei meiner Vermieterin weil ihr die Wohnung zu groß und ich seit damals ständig auf Montage war. Da wir in den Jahren nie Streit hatten, hatte ich auch keine Veranlassung umzuziehen. Nur bei der Euroeinführung wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Sonst gab und gibt es keine gemeinsame Lebensführung!)
Schon bei Abgabe der Zusatzbescheinigung meinte die Dame vom Wohngeldamt mir Betrugsabsichten vorwerfen zu müssen……
Nach ca. 4 Wochen warten auf einen Bescheid schrieb ich eine Anfrage an das Wohngeldamt ob es noch lange dauern würde… Daraufhin wurde mir vorgeworfen, sie wäre schon zwei Mal bei mir gewesen um meine Wohnverhältnisse zu prüfen und ich wäre nicht angetroffen worden.
Ich habe dann Bilder von meinem Zimmer hingeschickt. Einzelbett, ein Kühlschrank und ein Gefrierschrank im Zimmer, Schrank ohne weibliche Bekleidung und einen separaten Stromzähler. Außerdem habe ich bekundet und bewiesen, dass meine Vermieterin und ich nie ein gemeinsames Konto hatten und wir eine getrennte Lebensführung haben….
Nützte alles nichts!!! Der Antrag wurde 26.03.2009 abgelehnt!
Mein Widerspruch wurde vom Kreis Rendsburg-Eckernförde am 06.07.2009 ebenfalls als unbegründet abgewiesen!!!
Somit bin ich ein, von der Stadt Eckernförde und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, anerkannter und gottseidank erkannter und verhinderter “Mietzuschussehrschleicher”!
Trotzdem habe ich am 20.08.2009 erneut einen Antrag auf Grundsicherung eingereicht, denn die GEZ verlangt, mit der Androhung von 1000 € Bußgeld, die Bezahlung der Gebühren seit 01.02.2009 in einer Summe!
Diesesmal wurde der Antrag auf Grundsicherung sofort und schon nach einem Tag, nämlich am 27.08.2009, abgelehnt, weil mein Einkommen der Grundsicherungsleistung um 1,98 € übersteigt.
Dabei wurden natürlich nicht die tatsächlichen Heizkosten berechnet, sie wurden von 55 € auf 49,56 € gekürzt. Außerdem wurde die Haftpflichtversicherung von tatsächlichen 9,57 € auf 5,17 € gekürzt und die für das Alter sehr wichtige Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld und Invaliditätsversicherung in Höhe von 23,51 € wurde garnicht berücksichtigt!
Morgen werde ich nun Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen und weiter berichten ob man in Deutschland tatsächlich das Recht auf Grundsicherung im Alter bekommt……
Wolf-Dieter (Bübi) Gerdau
Prinzenstrasse 9
24340 Eckernförde

Chronologie eines Grundsicherungsantrages in Eckernförde:

Wie im vorigen Artikel (Hat Eckernförde ein Sozialamt oder ein Asozialamt) beschrieben, habe ich einen neuerlichen Antrag auf Grundsicherung gestellt…

Heute möchte ich den gesamten Vorgang einmal der Öffentlichkeit vorstellen:

Am 01.02.2009 bin ich mit einer Altersrente, nach 45 Arbeitsjahren auf dem Bau, in Höhe von 626,88 € abgespeist worden.

Da ich Fixkosten für Miete, Nebenkosten, Heizung und notwendige Versicherungen in Höhe von 314,07 € hatte, wollte ich zum 01.02.2009 Grundsicherung beantragen und hätte auch lt. Grundsicherungsamt einen Anspruch auf ca. 7 € im Monat gehabt! Und natürlich eine Befreiung von den Rundfunkgebühren.

Daraufhin schlug mir die Sachbearbeiterin vom Grundsicherungsamt vor, doch lieber Mietzuschuss zu beantragen, denn nach Nachfrage bei ihrer Kollegin vom Wohngeldamt stünde mir ca. 50 € Mietzuschuss zu…. Dann könnte ich die Rundfunkgebühren von den 50 € bezahlen und hätte trotzdem ein paar Cent im Monat mehr.

Nun, sie füllte für mich den Antrag auf Mietzuschuss aus und gab ihn bei der Kollegin ab. Ich sollte nur noch eine Bescheinigung von meiner Vermieterin nachreichen.

(Ich bewohne seit 1987 ein Zimmer mit Küche und Bad bei meiner Vermieterin weil ihr die Wohnung zu groß und ich seit damals ständig auf Montage war. Da wir in den Jahren nie Streit hatten, hatte ich auch keine Veranlassung umzuziehen. Nur bei der Euroeinführung wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Sonst gab und gibt es keine gemeinsame Lebensführung!)

Schon bei Abgabe der Zusatzbescheinigung meinte die Dame vom Wohngeldamt mir Betrugsabsichten vorwerfen zu müssen……

Nach ca. 4 Wochen warten auf einen Bescheid schrieb ich eine Anfrage an das Wohngeldamt ob es noch lange dauern würde… Daraufhin wurde mir vorgeworfen, sie wäre schon zwei Mal bei mir gewesen um meine Wohnverhältnisse zu prüfen und ich wäre nicht angetroffen worden.

Ich habe dann Bilder von meinem Zimmer hingeschickt. Einzelbett, ein Kühlschrank und ein Gefrierschrank im Zimmer, Schrank ohne weibliche Bekleidung und einen separaten Stromzähler. Außerdem habe ich bekundet und bewiesen, dass meine Vermieterin und ich nie ein gemeinsames Konto hatten und wir eine getrennte Lebensführung haben….

Nützte alles nichts!!! Der Antrag wurde 26.03.2009 abgelehnt!

Mein Widerspruch wurde vom Kreis Rendsburg-Eckernförde am 06.07.2009 ebenfalls als unbegründet abgewiesen!!!

Somit bin ich ein, von der Stadt Eckernförde und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, anerkannter und gottseidank erkannter und verhinderter “Mietzuschussehrschleicher”!

Trotzdem habe ich am 20.08.2009 erneut einen Antrag auf Grundsicherung eingereicht, denn die GEZ verlangt, mit der Androhung von 1000 € Bußgeld, die Bezahlung der Gebühren seit 01.02.2009 in einer Summe!

Diesesmal wurde der Antrag auf Grundsicherung sofort und schon nach einem Tag, nämlich am 27.08.2009, abgelehnt, weil mein Einkommen der Grundsicherungsleistung um 1,98 € übersteigt.

Dabei wurden natürlich nicht die tatsächlichen Heizkosten berechnet, sie wurden von 55 € auf 49,56 € gekürzt. Außerdem wurde die Haftpflichtversicherung von tatsächlichen 9,57 € auf 5,17 € gekürzt und die für das Alter sehr wichtige Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld und Invaliditätsversicherung in Höhe von 23,51 € wurde garnicht berücksichtigt!

Morgen werde ich nun Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen und weiter berichten ob man in Deutschland tatsächlich das Recht auf Grundsicherung im Alter bekommt……

Wolf-Dieter (Bübi) Gerdau
Prinzenstrasse 9
24340 Eckernförde

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