Face to Face
Ein Leser fragt: Hat Eckernförde ein Sozialamt oder ein Asozialamt?
September 7, 2009 Noch keine KommentareEine kleine Bemerkung muß ich vorausschicken: Ich bin von Beruf Maurer und habe von 1960 bis zum Eintritt in die Harz IV Regelung auf dem Bau malocht. Davon die letzten 16 Jahre fast ständig auf Montage. Da ich wegen der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten mit einer kleinen Rente rechnete, habe ich die 4 Jahre bis zur Regelaltersrente die Demütigungen der halbjährlichen Beantragungen für Harz IV ertragen um nicht auf die Prozente verzichten zu müssen!
Der Schock kam dann. Meine Nettorente betrug 626,88 € und trotz eines Widerspruches, der natürlich abgelehnt wurde, blieb es dabei! Mit dem Rentenbescheid erhielt ich den Rat, ich hätte ein Anrecht auf Grundsicherung….. Und da kam das Grundsicherungsamt Eckernförde ins Spiel:
Ich füllte den Antrag nur aus um wenigstens in den Genuss der Rundfunkgebührenbefreiung zu kommen! Nun, die Dame rechnete meinen Anspruch auf Grundsicherung aus und ich hätte von der Stadt ca. 7 € zusätzlich zu meiner Rente erhalten. (Und natürlich die Befreiung von den Rundfunkgebühren)
Leider machte die Dame mir den Vorschlag doch Mietzuschuss zu beantragen. Dann müsste ich zwar die Rundfunkgebühren bezahlen aber da ich ein Anrecht auf ca. 50 € Mietzuschuss hätte würde ich dabei ja finanziell besser fahren…..
Nun, lange Rede kurzer Sinn, das Wohngeld wurde abgelehnt! Widerspruch wurde auch abgelehnt, aber ich könne ja den Bürgermeister verklagen! Dauer der ganzen Angelegenheit ca. 6 Monate. Inzwischen aufgelaufen ca. 125 € Rundfunkgebühren und eine Androhung von 1000 € Bußgeld und die Aufforderung bis zum 15.09.2009 ca. 190 € in einer Summe zu bezahlen.
In meiner Not, denn eine Klage gegen die Ablehnung hätte sicher nochmal 6 Monate gedauert, habe ich erneut einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Nun sind inzwischen Rente und Regelsatz erhöht worden!
Ich bekomme jetzt 645,21 € Rente. Davon bezahle ich Kaltmiete plus Betriebskosten 229,50 € plus 55 € Heizung und 2,50 € für Warmwasser zum Duschen. Abzusetzen von der Rente habe ich eine Haftpflichtversicherung in Höhe von monatlich 9,57 € und eine Unfallversicherung von 23,51 €.
Da der Regelsatz für die Grundsicherung im Alter 359,00 € beträgt müsste ich eigentlich nach Adam Riese einen Anspruch von 31,37 € haben.
Habe ich aber nicht! Das Grundsicherungsamt rechnet: Grundsicherung 359,00 €, Kaltmiete 195,00 €, Betriebskosten 34,50 €, Heizkosten Höchstbetrag 49,56 €, Haftpflichtversicherung Höchstbetrag 5,17 € und Unfallversicherung nichts….
Daher übersteigt mein Einkommen meinem Bedarf um monatlich 1,98 €, so dass die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nicht in Betracht kommt!
Fazit ist: Ich muß die gekürzten 5,44 € Heizkosten, die 4,40 € Haftpflicht, die 23,51 € Unfallversicherung und die ca. 18 € Rundfunkgebühren jeden Monat extra bezahlen. Das sind 51,35 € monatlich, die ich jetzt unterhalb des Regelsatzes zur Verfügung habe. Das sind 307,56 € im Monat. Davon kann ich doch locker noch 30 € für Strom, 29,50 € für Telefon, 33,50 € für eine Monatskarte für den Stadtbus, ein paar Hygenieartikel, Kleidung und Arztkosten bezahlen, oder? Muss man auch noch essen?
Allerdings wurde mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Aber hat es Zweck?
Ich frage mich allerdings: Ist das alles noch Sozial und geht es noch mehr Leuten in Eckernförde ähnlich? Für Zuschriften wäre ich sehr dankbar!
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Wolf-Dieter Gerdau
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